Gestartet: Brandenburger Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“

23
Apr
2019

Die Naturschutzverbände NABU, BUND, NaturFreunde sowie deren Jugendorganisationen und die Grüne Liga haben Mitte April gemeinsam mit der Aurelia Stiftung die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ gestartet. Anliegen der Volksinitiative ist es, dem durch zahlreiche  Studien belegten dramatischen Artenschwund bei Insekten, Feldvögeln, Amphibien und Pflanzen aktiv entgegenzuwirken. Die Volksinitiative will Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz der Artenvielfalt in Brandenburg festlegen. Daher haben die Initiatoren ihre wichtigsten Forderungen in konkrete Gesetzesvorschläge einfließen lassen.

Auch die Förderung des Ökolandbaus ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Artenvielfalt. Schon das Maßnahmenprogramm der derzeitigen Landesregierung fordert einen Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 20 Prozent der Agrarfläche bis 2020. Von diesem Ziel ist Brandenburg mit nur 11 Prozent noch weit entfernt.

Die Forderungen in Kurzform (übernommen von der Homepage: https://artenvielfalt-brandenburg.de/forderungen/)

1. Weniger Pestizide und Dünger – und ein Verbot in Naturschutz- und FFH-Gebieten, um wertvolle Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten!

Pestizide und Dünger haben eine große Wirkung auf die Ökosysteme: Herbizide sollen unerwünschte Pflanzen vernichten und Insektizide für Nutzpflanzen schädliche Insekten töten. Die Stoffe wirken aber nicht nur auf die direkt getöteten Lebewesen, sondern beeinträchtigen zudem weitere Tiere und Pflanzen und rauben ihnen zudem die Lebensgrundlage. Eine zu starke Düngung mit Stickstoff fördert nur wenige nährstoffliebende Pflanzen und verdrängt damit artenreichere Lebensgemeinschaften. Naturschutzgebiete und die europäischen Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) sind unsere wertvollsten Flächen für Natur und Artenvielfalt. Wir wollen, dass das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten konsequent umgesetzt und auf FFH-Gebiete erweitert wird. Auch der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger soll untersagt werden. Aber auch außerhalb der Schutzgebiete muss der Einsatz von Pestiziden deutlich verringert werden. Das Land soll gemeinsam mit Naturschutz- und Landnutzungsverbänden eine Pestizidreduktionsstrategie zur deutlichen Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln erarbeiten. Dem Landtag soll über die Ergebnisse alle zwei Jahre berichtet werden.

2. Brandenburg soll seine landwirtschaftlichen Flächen an Öko-Betriebe verpachten!

Bei der Verpachtung von landeseigenen Flächen muss die naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen, der Boden- und Gewässerschutz sowie die Artenvielfalt im Vordergrund stehen. Das Land soll Vorbild sein und seine Flächen möglichst an Öko-Betriebe verpachten. Wenn das nicht möglich ist, muss in den Pachtverträgen eine naturverträgliche Bewirtschaftung festgelegt werden.

3. Zehn Meter breite Gewässerrandstreifen ohne Einträge von Pestiziden und Düngemitteln!

Der Schadstoffeintrag in Böden und Gewässer hat weitreichende Folgen für die Artenvielfalt. Pestizide und Düngemittel aus der Landwirtschaft werden in ackernahe Bäche, Flüsse oder Kleingewässer verweht oder abgeschwemmt. Dort beeinflussen die Rückstände u.a. die Fortpflanzungsfähigkeit und Entwicklung von Fischen, Fröschen und Insekten und gefährden so den Bestand der Arten. Gewässerrandstreifen vermindern den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden ins Gewässer – bei zehn Metern Breite bis zu 80 Prozent!
Daher sollen in Zukunft zehn Meter breite Gewässerrandstreifen vorgeschrieben sein, auf denen der Einsatz von Pestiziden und mineralischem Stickstoffdünger sowie die Ausbringung von Gülle verboten ist. In einem Bereich von fünf Metern zum Gewässer soll keine ackerbauliche Nutzung stattfinden – mit Ausnahme der für die Artenvielfalt wertvollen Brachflächen oder Baumreihen.

Unbenannt

Screenshot Homepage: Gemeinwohlorientierte und naturnahe Landwirtschaft

4. Agrarsubventionen müssen zur Förderung von Umwelt- und Klimamaßnahmen, des Tierwohls, des ökologischen Landbaus und der betriebsintegrierten ökologischen Beratung verwendet und Landwirte für Mehraufwände entlohnt werden!

EU- und Landesgelder für eine am Gemeinwohl orientierte naturnahe Landwirtschaft
Jedes Jahr stehen für die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Zwei Drittel davon werden als sogenannte Flächenprämie verteilt: Jeder Landwirt erhält circa 300 Euro pro Hektar als Einkommensbeihilfe – ganz egal, ob es sich um hochintensives Ackerland oder um artenreiches Grünland handelt. Nur circa 10 Prozent der Agrarförderung werden für die Finanzierung der naturschutzfachlichen Leistung der Landwirte eingesetzt.
Das muss sich ändern. Statt der Förderung mit der Gießkanne müssen in Brandenburg viel mehr Mittel als bisher für die Finanzierung einer naturverträglichen Landwirtschaft eingesetzt werden. Dafür macht die Volksinitiative die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben. Das Land muss den Einsatz der Landwirte für Natur- und Artenvielfalt besser honorieren. Um den Artenschwund in der Landschaft zu stoppen, sollen die vorhandenen finanziellen Mittel ausgeschöpft und für wirksame Agrarumweltprogramme im konventionellen wie im ökologischen Landbau eingesetzt werden.
Landwirte sollen dabei beraten werden, wie naturschutzfachliche Maßnahmen auf den jeweiligen Betriebsflächen zielgerichtet umgesetzt werden können. Diese Beratung soll für die Landwirte kostenlos sein.

Mehr Lebensräume gemeinsam mit den Landwirten schaffen
Um vielfältige Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tiere zu bieten, müssen monotone Landschaften wieder vielfältig strukturiert werden. Wir wollen erreichen, dass Hecken- und Saumstrukturen entstehen, mehrjährige, selbstbegrünende Brachen und Blühflächen zugelassen werden, Kleingewässer geschützt oder Baumreihen als Rückzugsräume für Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäugetiere geschaffen werden, um insgesamt die vorhandenen Biotope miteinander zu vernetzen.
Auch die Weidetierhaltung leistet einen hohen Beitrag für die Artenvielfalt. Sie ist seit Jahren rückläufig und soll finanziell stärker gefördert werden.

Förderung des ökologischen Landbaus
Der ökologische Landbau arbeitet ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne mineralischen Stickstoffdünger. Für das Bodenleben und die Artenvielfalt ist dies besonders wichtig und der Ökolandbau somit ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Artenvielfalt. Schon 2014 hatte die Landesregierung beschlossen, den Anteil des ökologischen Landbaus in Brandenburg bis 2020 auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zu erhöhen. Von diesem Ziel sind wir mit 12 Prozent noch weit entfernt. Wir wollen erreichen, dass dieses Ziel bis 2025 geschafft und der Anteil bis 2030 auf 25 Prozent gesteigert wird.

Das Land soll mit einem Landesaktionsplan nicht nur die Förderbedingungen für den Ökolandbau stärken, sondern strategische Ansätze für den Auf- und Ausbau von
Wertschöpfungsketten liefern. Die regionale Verarbeitung und der Handel sollen für Berlin und Brandenburg weiter ausgebaut werden.

5. Das Land muss sich für pestizidfreie Kommunen, eine Minderung der Lichtverschmutzung und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen.

Für insektenfreundliche und pestizidfreie Kommunen Auch Kommunen haben eine hohe Verantwortung für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt. „Aufgeräumte“ Wege, Straßen, Beete, Rasen- und Grünflächen stehen dieser aber entgegen. Der Einsatz von Pestiziden sowie übermäßige Pflege- und Mäharbeiten lassen wilde Ecken und artenreichere Wiesen nicht zu: Beikräuter werden vernichtet, damit verschwinden Lebensräume für Wildbienen, Hummeln, Schmetterlinge und Käfer und somit die Nahrungsgrundlage für Vögel, die ihre Jungtiere nicht ausreichend versorgen können. Dass es anders geht, zeigen immer mehr Städte, die sich zu insektenfreundlichen und pestizidfreien Kommunen erklären. Wir fordern die Landesregierung auf, Initiativen und Projekte von Kommunen für eine naturverträgliche Bewirtschaftung zu fördern. Ebenso soll auf öffentlichen Flächen in landeseigenen Liegenschaften eine insektenfreundliche, extensive Pflege eingehalten werden.

Für den Schutz der nachtaktiven Arten
Studien weisen darauf hin, dass künstliches Licht in der Nacht negative Auswirkungen auf Insekten hat und eine unterschätzte Ursache für das Insektensterben sein könnte. So können künstliche Beleuchtungsanlagen zu einer tödlichen Falle für nachtaktive Insekten werden. Damit werden auch Fledermäuse und nachtaktive Vögel direkt und indirekt beeinträchtigt. Mit angepassten Beleuchtungsmitteln und Beleuchtungskonzepten für öffentliche Plätze, Straßen oder Brücken sowie Landesstraßen ließen sich die Auswirkungen auf die Natur verringern und nebenbei Geld und Energie sparen. Die Initiatoren fordern die Landesregierung auf, Kommunen bei der Erarbeitung und Umsetzung von insektenfreundlichen Beleuchtungskonzepten zu unterstützen.

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Logo der Volksinitiative Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!

Gegen Flächenversiegelung und Landschaftszerschneidung
Wohnsiedlungen, Industrie- und Gewerbegebieten oder Straßen nehmen immer mehr Fläche ein. Und dieser Flächenverbrauch hat Folgen: landwirtschaftlich genutzter Boden geht verloren, die Zerschneidung der Landschaft nimmt zu und Lebensräume werden zerstört. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie will bis 2020 eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahmen auf 30 ha/Tag erreichen. Brandenburg muss hierfür seinen Beitrag leisten, hat jedoch bisher nicht einmal einen Zielwert festgesetzt.
Wir fordern die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch deutlich verringert wird. Eine nachhaltige Städte- und Regionalentwicklung setzt auf die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden anstelle der Ausdehnung in den Außenbereich. Die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen vor Inanspruchnahme durch Siedlungen oder Verkehr ist aktiver Schutz der Artenvielfalt und bewahrt fruchtbare Böden.