Bereits zum vierten Mal lobt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg die Innovationspreise für das Cluster Ernährungswirtschaft aus. Mit dem Preisen sollen die besten Ideen und Lösungen brandenburgischer Unternehmen und Start-Ups prämiert werden. Aber auch kreative Verbundlösungen, die aus einer engen Kooperation von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen entstanden sind, werden gesucht.
Es ist ein Preisgeld von 10.000 Euro ausgelobt.
Wettbewerb und Bewerbung bis zum 14. April
Ausschreibung für den Brandenburger Innovationspreis ab 2017
Der Brandenburger Innovationspreis wird vom Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg ausgelobt. Er wird für alle Formen von Innovationen verliehen, die gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben bzw. die Bedingungen im Unternehmen strukturell wesentlich verbessern.
Preis
Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Urkunde und eine Skulptur. Sie sind berechtigt, bei ihren Marketingmaßnahmen sowohl mit dem zur Verfügung gestellten Logo „Brandenburger Innovationspreisträger/in“ als auch unter Angabe des Jahres der Verleihung mit dem Brandenburger Innovationspreis zu werben. Darüber hinaus werden die Preisträgerinnen und Preisträger innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg genannt. Der Brandenburger Innovationspreis 2017 ist mit bis zu 10.000 Euro pro Cluster dotiert. Er kann für maximal drei prämierungswürdige Einreichungen vergeben werden, davon kann max. eine Einreichung für eine soziale Innovation prämiert werden.
Jury
Über die Verleihung des Innovationspreises entscheidet eine Jury, der unabhängige Persönlichkeiten aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft und Wissenschaft angehören und die mit ihren Kompetenzen den drei Clustern zugeordnet werden können. Sie wurden vom Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg berufen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Ihre Entscheidungen sind endgültig.
Preisverleihung
Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen der jeweiligen Clusterkonferenz/Clusterveranstaltung durch den Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg.
Bewerbungsvoraussetzungen
Um den Innovationspreis können sich:
- alle Unternehmen,
- Kooperationen von Unternehmen,
- Kooperationen von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen sowie
- Kooperationen von wissenschaftlichen Einrichtungen mit Unternehmen
bewerben.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Umsetzung bzw. Verwertung der Innovation in Brandenburg erfolgt bzw. angestrebt wird. Ein eventueller Umsetzungs- bzw. Verwertungsbeginn darf nicht länger als 24 Monate vor dem Start der Bewerbungsphase zurückliegen. Die Innovation muss sich mindestens im Stadium der experimentellen Entwicklung befinden. Pro Bewerber dürfen höchstens drei Innovationen eingereicht werden.
Termin
Bewerbungen um den Brandenburger Innovationspreis können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig über das Online-Bewerbungsformular und fristgerecht eingegangen sind.
Bewerbungsschluss ist der 14. April 2017, 23:59 Uhr.
mehr Informationen: hier