In der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben landwirtschaftliche Betriebe laut Cross-Compliance Regelung die Auflage, Ackerflächen im Winter zu begrünen, um Direktzahlungen erhalten zu können. Zusätzlich müssen sie mindestens fünf Prozent der Flächen als ökologische Vorrangflächen ausweisen, um die Greening-Prämie zu erhalten. In beiden Fällen bieten sich dazu Zwischenfrüchte an. Laut dem.
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